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Der Vollkostenvergleichsrechner der neuesten Generation verfügt über einen intelligenten Auswahlmodus, der es ermöglicht die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte miteinander zu vergleichen. Dabei können folgende Produktkriterien ausgewählt und kombiniert werden:
Um es für den Anwender leicht zu machen, sind hunderte Plausibilitäten einprogrammiert worden und helfen so Eingabefehler zu vermeiden.
Einige Beispiele hierfür:
Die Ergebnisse werden dem Anwender direkt angezeigt und können in Gutachterformat ausgedruckt werden. Nachfolgend ein paar Beispiele aus einem Mustervergleich:
Die Wertentwicklungsübersicht zeigt grafisch die Unterschiede zwischen zwei miteinander verglichenen Produkten auf. Die Wertentwicklung ist für jedes Jahr dargestellt und erlaubt Schwankungen während der Vertragslaufzeit zu erkennen.
Der Kostenvergleich beinhaltet alle kalkulierten Kostenparameter und deren ganz konkreten kumulierten Werte. So lässt sich schnell erkennen, welche Kostenposition in einem Produkt teurer oder günstiger ist.
Die Anzeige der prognostizierten Ablaufleistung zeigt bei der Gegenüberstellung von zwei Produkte zusätzlich die Differenz in € zwischen dem Referenzprodukt und einem kalkulierten Produkt.
Bei der Renditeberechnungsdarstellung fließen sämtliche Kosten - inkl. z.B. Honorare und aller Kapitalanlagekosten - mit ein. Die in dieser Grafik ermittelten Renditen sind – wie sie der BGH fordert – für eine substanzielle Wirtschaftlichkeitsanalyse unabdingbar.
Ein tabellarischer Verlauf der kalkulierten Produkte gibt wertvolle Detailinformationen. Hier kann der Vermittler und somit auch der Kunde erkennen, wie Kostenpositionen im Zeitablauf wirken.
Erst vor Kurzem hat der BGH das Thema Vergleichberechnungen in einem Urteil aufgegriffen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung über alle Altersvorsorgeprodukte bedarf einer systematischen, aktuariellen Berechnungsgrundlage, wie sie die AssistU mit ihrem Vollkostenvergleichsrechner anbietet.
Nachfolgend die Zusammenfassung des neuesten BGH-Urteils:
Am 26.07.2018 hat der Bundesgerichtshof eine folgenreiche Entscheidung über einen Versicherungsmakler getroffen (siehe BGH Az. I ZR 274/16).
Nach dem BGH bestand der Beratungsfehler in einem Unterlassen, nämlich im Unterlassen der erforderlichen Vergleichsberechnung oder jedenfalls des erforderlichen Hinweises auf die Möglichkeit einer solchen Vergleichsberechnung.
Da der Versicherungsnehmer nicht einmal pflichtgemäß auf die Möglichkeit einer Vergleichsberechnung hingewiesen worden ist, ist nach dem Grundsatz des beratungsgerechten Verhaltens zu vermuten, dass er sich im Falle des erfolgten Hinweises ohne eine solche Berechnung nicht zu einer Umschichtung in ein anderes Altersvorsorgeprodukt entschlossen hätte.
Daher ist es von großer Wichtigkeit, dass der Versicherungsmakler einen Vergleich des angeratenen neuen Altersvorsorge-Modelles mit den bereits abgeschlossenen Lebensversicherungen hinsichtlich der Rentabilität oder Wirtschaftlichkeit anstellt oder zumindest seinen Kunden auf die Möglichkeit einer Vergleichsbetrachtung ausdrücklich hinweist.
Fazit: Bei “Umschichtungen” nehmen Sie einen Vergleich der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit vor! Dies sind die Mindestanforderungen der jüngsten BGH-Entscheidungen.
Beantragen Sie gerne direkt einen Testzugang. Dieser ist in der Testphase für Sie kostenfrei und völlig ohne Verpflichtung. Sie können den Vergleichsrechner direkt nach Freischaltung bequem online am Rechner nutzen und – bei eingeschränktem Testumfang – Mustervergleiche selbst erstellen.
Als registrierter Nutzer kommen Sie hier direkt zum Login-Beriech des Vollkostenvergleichsrechners:
Was wir mathematisch festlegen, ist nur zum kleinen Teil ein objektives Faktum, zum größeren Teil eine Übersicht über Möglichkeiten.
Denken heißt vergleichen.
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